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Aus dem Arbeitsgericht

Justitia

 

28. Mai 2009

„Das ist mein Wunsch, Frau Vorsitzende.“
Er sagt es an verschiedenen Stellen der Verhandlung, zur Bekräftigung unterschiedlicher Sachverhalte, wie sie ihm erscheinen.
Sein Wunsch ist ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis. Deshalb hat er das Arbeitsgericht angerufen.
„Ich sehe das nicht“, lässt die Vorsitzende Richterin den Kläger wiederholt wissen. Unter Wahrung aller protokollarischen Vorbehalte gibt sie ihm zu verstehen, dass sie seine Klage für unbegründet hält. Wie jeder im Saal außer dem Kläger ohne Rechtskenntnisse versteht.
Die Richterin sagt nicht: absurd, lächerlich, unhaltbar, Blödsinn. Sie geht von Anfang an auf den Kläger ein. Hört zu, wie er ansetzt, stockt, stolpert, nichts sagt – außer dem Einen, das er immer klar und deutlich vorbringt, als habe die Richterin ihm gerade die Erfüllung zugesagt: „Das ist mein Wunsch, Frau Vorsitzende.“
Absurd wie Träume meist sind. Der Kläger träumt mit offenen Augen, bis in den Gerichtssaal. Vor dem Termin hat die Vorsitzende ihm noch einmal schriftlich auseinanderzusetzen versucht, dass sie seinem Traum nicht zur Wirklichkeit verhelfen kann. Beim besten Willen nicht. Falsche Haustür.


Als Hartz-IV-Bezieher wurde der Kläger durch eine ARGE an eine gemeinnützige Gesellschaft für einen 1-Euro-Job verwiesen. „Das sei diskriminierend“, wirft der Kläger ein, ebenso lehnt er die amtliche Bezeichnung „Mehraufwandsentschädigung“, kurz MAE, ab. Eine seiner Ansicht nach korrekte Bezeichnung weiß er nicht. Auf das „1,30-Euro-Job“-Angebot der Vorsitzenden geht er auch nicht ein.
Er weiß, was er nicht will. Von dem, was er will, weiß er nur eins sicher, und darin konzentriert sich sein ganzes Sinnen und Trachten: „ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis“, betet er es.
Der Fall ist klar wie eine Watschen für alle außer dem Kläger. Dennoch geht die Vorsitzende mit ihm Punkt für Punkt durch und zerpflückt behutsam sein Luftschloss, bis es für jeden außer ihn ein Dutzend Mal in Wolkenfetzen zerfasert ist.
Der Kläger ist ohne Anwalt erschienen. Hat er je daran gedacht, die Causa Az 1 Ca 41/09 mit einem zu erörtern, mit überhaupt jemandem? Als die Richterin ihn auf die, wie immer theoretische Möglichkeit der Prozesskostenhilfe hinweist, scheint er davon zum ersten Mal zu hören. Kein Anwalt mit Gewissen hätte ihn als Mandanten genommen, sondern ihm den Gang zu Gericht ausgeredet; für einen Beutelschneider ist bei dem Mann nichts zu holen außer einem Gebührensatz.
So übernimmt die Richterin, mit Billigung der Beklagten, den Part des Anwalts und bespricht mit dem Kläger die Aussichtslosigkeit seines Anliegens, als stünde er damit nicht bereits vor ihr. Bespricht es wie eine Warze, die anders nicht weg gegangen ist.


Sie träumen, Herr Kläger! Die Vorsitzende hätte es damit bewenden lassen können. Fünf Minuten, und die Sache wäre vom Tisch. Nächster Termin von zehn an diesem Tag, auf 20 oder 45 Minuten angesetzt.
Stattdessen hat die Richterin soviel Zeit, wie sie von ihrer Mittagspause abzweigt, eineinhalb Stunden maximal, die sie auch fast braucht, damit der Kläger in seiner Verwirrung von der Justiz bis hierhin nur den besten Eindruck haben kann. Ihm ist Gerechtigkeit widerfahren, auch wenn er nicht bekommen wird, was er für sein Recht hält.
Der Kläger würde gern Einzelheiten schildern, er hat Zeugen benannt und ist enttäuscht, dass nichts, gar nichts von alledem relevant ist, was er vorzubringen hätte. Das eine oder andere, wonach er gefragt wird, hätte er trotzdem schildern dürfen. Aber ihm fehlen die Worte.
Die Arbeitsbedingungen bei der gemeinnützigen Gesellschaft, über die er sich auslassen möchte, kommen nicht in Betracht. Streitig ist – für den Kläger und nur für ihn–, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Eines, wie er es sich vorstellt: 3.500 Euro brutto im Monat plus Urlaubsgeld im Sommer.
Es gibt keinen Vertrag, keine mündliche Zusage, nicht den Schimmer des Hauchs einer Andeutung davon. Der Kläger bestreitet auf Vorhalt der Vorsitzenden nicht seine „Zuweisung durch die ARGE an die Gesellschaft“, und damit könnte juristisch Schluss sein.
Doch in der Logik des Traumes fängt es hier erst an, am Ende der Maßnahme bei der Gesellschaft, dem Stopp der Finanzierung durch die ARGE zum 31. Dezember 2008. Durch eine Volte, einen Zaubertrick, den nur der Kläger versteht, glaubt er sich aufgefordert oder immerhin berechtigt am 5. Januar 2009 seinen „Arbeitsplatz“ unter neuen Bedingungen einzunehmen.
So sieht er das, so soll das sein. Die Kollegen erstaunen sich, aber es dauert, bis jemand den wunderlichen Alten daran erinnert, dass seine Zeit abgelaufen ist. Ausgeträumt. Ihm werden zwei ausstehende Schecks mit MAE und Fahrgeldvorschuss hingehalten. Die nimmt er nicht an und kommt am 9. Januar wieder „zur Arbeit“.

Arbeitsgericht (Foto: Rupreecht)


„Das Arbeitsverhältnis ist durch eine Manipulation entstanden“, argumentiert der Kläger. Wenn man von „Argument“ reden kann. Nämlich weil die Schecks falsch seien. Falsch inwiefern? Durch die Summe. „Es begründet sich kein Arbeitsverhältnis durch die Manipulation eines Stundenkontos“, erklärt die Richterin. Im Hintergrund klappert die Protokoll-Tastatur und verewigt den Dialog; säurefreies Papier hält 500 Jahre.
Um was für eine Art Fälschung handelt es sich?, fragt die Richterin. Ist der Betrag zu hoch oder zu niedrig angesetzt? Dem Kläger fehlen nicht nur meist die Worte, auch die Unterlagen. Er zieht ein Blatt aus dem Ordner, nach dem er erst gesucht, es dann wieder verworfen hat, doch hoch hält und wieder verstecken will. Es ist nicht das Original einer MAE-Abrechnung, sondern die digital nachgestellte Kopie eines vermeintlichen Originals. Die eingetragene Summe behält er auch für sich.
Die Richterin schlägt vor, er solle die Schecks annehmen, unabhängig von der strittigen Höhe. „Was Sie haben, das haben Sie.“ Er ist weiterhin ohne sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, selbständig angeblich, was immer das heißen soll, jedenfalls kann er 340,66 allemal brauchen.
Doch vorher will er die Schecks prüfen. Studiert sie lange wie Falschgeld. Als könne nur er ihre Echtheit erkennen, als sei nicht die Summe entscheidend, sondern der Schwung der Handschrift auf der Formularlinie. „Die sind falsch“, entscheidet er und reicht die Schecks zurück.
„Wollen Sie die Schecks nehmen und zu Protokoll nehmen lassen, dass die Abrechnung nicht stimmt?“, baut die Richterin eine neue Brücke zum Gold. Stattdessen behauptet der Kläger, versuchsweise und spontan, dass ihm die Schecks bis zum Verhandlungstag nie angeboten worden seien. Ein neuer Traum oder Teil eines alten, den er vergessen hat?
„Nehmen Sie die Schecks jetzt an oder nicht, das ist die alles entscheidende Frage!“ Nach dem zweiten oder dritten Angebot lässt sich der Kläger überreden und fasst die Schecks wie eine scharfe Handgranate an – aber „ohne Anerkenntnis der Richtigkeit“.
Bei der Entzerrung der Traumlogik des Klägers enthüllt Richterin Langmut den Kern. Wie kommt er auf genau 3.500 Euro und präzise ausgearbeiteten Urlaubsgeldregelungen für das Angestelltenverhältnis? So habe sein „Angebot“ gelautet, sagt er.
Durch die beschworene Manipulation war es gleichsam wie von Feenhand in einen Arbeitsplatz verwandelt worden. Ein juristischer Fallstrick, der allen außer dem Kläger bisher entgangen war; einer, der nur in seinem Traum funktioniert.
Zum wiederholten Male erinnert die Vorsitzende daran, dass sie weiterhin keinen Grund sieht, im Sinne der Klage zu entscheiden. Es scheint, als verstünde er endlich. Sie will ihm dennoch Bedenkzeit geben, die Klage zurückzuziehen. Wie lange könnte er brauchen?
Nein, sie bietet nicht fünf Minuten an. Zwei Wochen hätte er gerne, eine Woche ist ihm zu knapp, er hat so viel zu tun, hätte gern ein langes Wochenende dazwischen. Freilich lässt der Terminkalender der Richterin es nun einmal nicht anders zu, buchstabiert sie ihm, unverändert geduldig, vor. „Von mir aus können wir das so machen“, willigt der Kläger nach Hin und Her und stillem Überlegen ein, als drehten sich die Mühlen der Justiz nur in seinem Traum und dessentwegen.


Aber halt, Zinsen will er noch, „ab Fälligkeit“. Es mag nicht gehen. Das Gericht nimmt seinen Traum ernst. Das ist die höchste Erfüllung, die er zu erwarten hat.
Zinsen? Für die Schecks, die er endlich angenommen hat? Nein, für das überfällige Gehalt auf der Arbeitsstelle, der Schimäre, von der er noch nicht, nicht binnen der letzten fünf Minuten jedenfalls, absteigen kann.
Dann solle er einen konkreten Betrag nennen, fordert ihn die Richterin, nun doch mit Schärfe in der Stimme, auf. „Verstehen Sie, was ich sage?“ Traumzinsen könnten für den Kläger etwas bedeuten, das mit Ziffern und Zahlen nichts zu tun hat.
„Was wollen Sie haben?“, fragt die Richterin. „Pro Monat?“
„3.500 brutto.“
„Ab wann?“
Niemand außer dem Kläger verdutzt der Zorn der Richterin. Jeder andere wäre schon ein halbes Dutzend Mal in die Luft gegangen, hätte laut gestöhnt oder die Hände gerungen, sich oder sonstwem vor die Stirn geschlagen, gelacht oder geweint. Die Vorsitzende bleibt ungerührt, freundlich aber sachlich.
Sie erläutert ihm auch diesmal, was er gerade tut: Er treibt den Streitwert in die Höhe. Und damit die Gerichtskostenberechnung für ihr Urteil, auf dem nicht zu bestehen sie ihn eben noch fast überredet zu haben schien.
„Drei Monate“, bestimmt der Kläger aufs Geratewohl, will er Zinsen für entgangenes Gehalt. Überlegt es sich, rechnet nach, kommt auf sechs.
Die Richterin warnt ihn erneut, dass mit seinen Ansprüchen der Preis für das Urteil steigt. 3.500 oder drei Mal 3.500, oder sechs Mal so viel. Hat er vergessen oder ihn nie jemand eindringlich aufgeklärt, dass er Justitias Zeche zahlt?
Nun scheint er doch zu begreifen, versucht einen Antrag zu formulieren, findet sich nicht zurecht und verstummt, als hätte es nie etwas zu sagen gegeben.
Die Richterin hilft wieder einmal aus, diktiert in seinem Namen, und mit einem Ausdruck von Erleuchtung sieht er zu ihr auf: „Das ist mein Wunsch, Frau Vorsitzende.“
Nimmt er nicht die letzte Ausfahrt und zieht die Klage zurück, ergeht am 12. Juni ein kostenpflichtiges Urteil gegen ihn. Vorsitzende Richterin Kriesten hat das Menschenmögliche getan. Wer weckt den Kläger?


Uwe Ruprecht