Auge (urian)  Stader Abseiten

Beobachtungen · Bemerkungen · Berichte vom Pferdemarkt

zur Startseite

Ein Friedhofsverwalter im Ruhestand wusste schließlich Bescheid; einer seiner Amtsvorgänger hatte ihm erzählt, wo einst die Hingerichteten bestattet wurden. Im Zweiten Weltkrieg sollen auch feindliche Soldaten, abgestürzte Flieger, deren Leichen in der Gegend geborgen wurden, dort begraben worden sein.
In Stade war eine Guillotine am Werk gewesen, hatte der Grabsteinforscher in einem Aufsatz über einen zweifachen Mörder aus Kehdingen gelesen und vergeblich nach Literatur gesucht. Die Verbrechensgeschichte der Stadt war nie ein Forschungsgegenstand für Regionalhistoriker, die sich dem Schönen und Schönfärben verpflichtet fühlen.
Der Grabsteinforscher erschloss eine neue Quelle. Mit einem Justizbeamten plauderte er über seine Recherchen, und dieser erinnerte sich, einmal in einer Akte etwas dazu gelesen zu haben. Er machte sie ausfindig; sie war noch bis 1982 geführt worden. Was in denselben Aktendeckel gelegt worden war wie die Kostenabrechnungen der Exekutionen bis 1914, erfuhr der Grabsteinforscher nicht. Der historische Teil der Akte gelangte ins Niedersächsische Staatsarchiv in Stade, wo er ihn einsehen konnte.

 

Fallschwertmaschine

 

Sechs Uhr früh am 1. September 1898. Seine letzten Stunden hatte der 48-jährige Hermann Granz damit zugebracht, in seiner Zelle vor sich hin zu murmeln, er sei nicht der Mörder. Eine Henkersmahlzeit lehnte er ab, stattdessen erbat er eine Tasse Kaffee, die er unangerührt ließ. Vom religiösen Zuspruch des Pastors wollte er ebenfalls nichts wissen.
Staatsanwalt Stelling verlas den förmlichen Urteilsspruch. „Haben Sie sonst noch was zu sagen oder Anträge zu stellen?“ fragte er abschließend.
„Nein“ erwiderte Granz. „Ich habe die Sache nicht gemacht.“
„Die Sache“ war ein Raubmord, der seiner Scheußlichkeit wegen Aufsehen gemacht hatte.
Am Montag, 3. Januar 1898, wurde an der Brücke vor der Hollerner Mühle ein leerer einspänniger Wagen gefunden und im Gebüsch nahebei ein furchtbar zugerichteter Sterbender: der Schädel fast zertrümmert, das linke Auge ausgestochen. Hinrich Rolff, 34, Schlachter aus Lamstedt, starb noch am Tatort. Er war wie immer montags auf dem Weg zur Viehauktion. Mindestens zehn tödliche Wunden an Kopf und Körper, beigebracht mit Meißel oder Hammer, werden bei der Obduktion gezählt. Der Täter hat den Geldbeutel des Opfers gestohlen, und er riss die Schweizer Uhr von ihrer Kette. Aber er lässt auch etwas zurück: einen Spazierstock mit abgebrochenem Griff.
Bereits zwei Tage nach der Tat wird der vorbestrafte Schuhmacher und Gelegenheitsarbeiter Hermann Granz in seinem Zimmer bei der Witwe Haack in heutigen Hemmoorer Ortsteil Westersode verhaftet. Zuletzt war er in der „Portland Zementfabrik“ beschäftigt, die ihn kurz vor Weihnachten entließ. Witwe Haack schuldete er mehrere Mieten. Doch in seinem Zimmer wurde eine Blechbüchse mit etlichem Bargeld entdeckt. Und dazu ein Beutel, der dem des Ermordeten glich. Witwe Haack identifizierte den am Tatort gefundenen Stock als den ihres Mieters. Dessen Jacke und Mütze wiesen Blutflecken auf.
Die Polizei musste den Andrang der Bevölkerung in Schach halten, als am 14. März 1898 im Königsmarcksaal des Stader Rathauses der Prozess gegen Hermann Granz begann. Granz leugnete, der genaue Ablauf der Tat wurde nicht erhellt. Eine Parade von Zeugen, die den mutmaßlichen Täter am Montagmorgen gesehen hatten, marschierte auf. Einer erinnerte sich an einen Mann, „der wackelte ein bisschen“: Granz wurde durch den Saal geführt, um seine Gangart begutachten zu lassen. Ein anderer hatte einen Hinkenden gesehen – wieder musste Granz „vortanzen“. Noch ein Zeuge hatte ein Humpeln gesehen; auch er erkannte Granzens eigentümlichen Gang wieder. Am 16. März erging das Todesurteil.

Aus dem Album des
Grabsteinforschers

Grabsteinforscher nannte ihn der Lebensgefährtin seiner ehemaligen Zimmerwirtin, weil er alle Tage auf der Suche nach Geschichten über Friedhöfe schlich. Er nahm den Titel an, zumal er von einem Klempner kam. Klempner sind wichtige Leute auf dem Lande, die viel herumkommen. Wen man an die Eingeweide des Hauses lässt, muss so vertrauenswürdig sein wie der Arzt, in dessen Hände man die eigenen Organe legt. Die Dichtung kann man getrost den Klempnern überlassen.

 

DIE HINGERICHTETEN

Foto: Ruprecht

Abseite des Horst-Friedhofs

Ausgesonderte Grabsteine

Seit Mitte des 19. Jahrhunderts waren Hinrichtungen keine öffentlichen Spektakel mehr. Das „düstere Fest der Strafe“ wurde zum Verwaltungsakt, der im Geheimen stattfand. Alle Beteiligten waren zu strengstem Stillschweigen vergattert, „damit über die Angelegenheit nichts vorzeitig im Publikum bekannt oder gar in der Presse erwähnt werde“.
Einen gleichen Tod für alle, einen Tod, der im Augenblick eintrat, gewährleistete die Enthauptungsmaschine. Die hannoversche Regierung hatte 1859 eine Guillotine angeschafft, die bei Bedarf zu den Richtstätten transportiert wurde. Seinen ersten Einsatz hatte das Wander-Fallbeil am 8. Juni 1860 in Stade bei Johann Müller aus Ritsch.
Mindestens fünf weitere Todesurteile wurden im Hof der heutigen Justizvollzugsanstalt vollstreckt.
Am 14. Juni 1865 war es um sieben Uhr früh für Claus Möller soweit. Der 30-Jährige blieb stehen und sog nach sechs Monaten Kerker die Morgenluft tief ein. Die Wärter, die ihn an den Armen hielten, stießen ihn an, und er wankte weiter.
Der Schlachter aus Hollerdeich bei Wischhafen war einmal davon gekommen, also hatte er es wieder getan. Bei Catharina Maria, seiner ersten Ehefrau, hatte Dr. Richters als Oederquart „Unterleibsinfektion“ diagnostiziert. Doch die zweite Gattin, die 38-jährige Anna Luise starb nicht einfach, nachdem sie den vergifteten Kaffee getrunken hatte. Sie siechte 14 Tage und verlangte schließlich nach einem zweiten Arzt. Gegenüber dem Landphysikus aus Freiburg Dr. Vogel brachte Dr. Richters den Tod der ersten Ehefrau zur Sprache. Dieser nahm zur etwas von Annas Erbrochenem zur Untersuchung mit.
Drei Tage nach Dr. Vogels Visite starb Anna. Obwohl sich aus der Probe des Erbrochenen nichts ergeben hatte, meldeten die Mediziner ihren Verdacht dem Gericht. Der Landgendarm holte Annas Leiche ab. Sie wurde seziert. Bei der chemischen Analyse des Magengewebes fanden sich Spuren von Arsen. Auch bei der exhumierten Leiche von Catharina wurde man fündig. Um das Arsen zu bekommen, musste der Schlachter beim Apotheker in Freiburg einen Schein ausfüllen; das war kein Problem. Er benutzte das Gift zur Säuberung von Schlachtvieh und besaß einen ordentlichen Vorrat.
Claus Möller, vermerkte der Kronanwalt nach der Hinrichtung, zeigte „bei dem ganzen Akte eine seltene Ruhe und Ergebung“; der Henker verrichtete seinen Dienst „mit Ruhe, Präzision und Gewandtheit“.

Anschlagzettel


Der Dienstknecht Wilhelm Handt aus Stettin, 1,77 m groß und „von breiter kräftiger Statur“, wurde am Dienstag, den 20. Juni 1893 um sechs Uhr wegen Raubmordes hingerichtet.
Paul Kaiser, Barbier aus Harburg, 1,60 m und „von schmaler, kleiner Figur“, verurteilt wegen Mordes, war am 28. Februar 1914 der letzte aktenmäßig Verzeichnete, den die Maschine in Stade köpfte. „Den Sarg bitte ich abends am Tage der Hinrichtung 8 Uhr Freitag, 27.2., an den Aufseher des Hilfsgefängnisses Richter abzuliefern“.

Hinter der Friedhofskapelle

Die Gebeine der Guillotinierten vermodern dort, wo die ausgesonderten Grabsteine lagern, bevor sie zertrümmert werden, hinter der Kapelle, auf der Abseite des Friedhofs.

 

 

 

 


 

weitere Blätter aus dem Album des Grabsteinforschers:

Julius Plege Mordopfer im Alten Land

Camper Speeldeel Todesfahrt einer Theatertruppe

Hinrich Hüge Kapitän der Elbzollfregatte

von Uwe Ruprecht

 
 

 

Das Arme-Sünder-Glöckchen läutete, als der Verurteilte den Hof des „Hülfs-Gefangenenhauses“ betrat. Der Pastor ging ihm voran, zwei Gefängniswärter zu seinen Seiten.
Im Hof war eine kleine, schwarz beschlagene Tribüne errichtet worden, auf der die Abgesandten des Gerichts saßen: Stadträte, der Gerichtssekretär und der Anklagevertreter. Seitlich der Tribüne standen zwei Dutzend Leute: Geschworene, die das Urteil gefällt hatten, Ärzte, Polizisten, Offiziere, ausgewählte Bürger als Zeugen.

Gefängnishof

Und dann sah der Delinquent den schwarzen Vorhang. Daneben vier schwarz gekleidete Männer: der Scharfrichter und seine Gehilfen. Der Todgeweihte starrte das Tuch an, das die Hinrichtungsmaschine verbarg.
Der Anklagevertreter war aufgestanden und verlas den Urteilsspruch. Dann forderte er zu einem letzten Gebet auf.
Hernach betete der Pastor und segnete den Verurteilten – ob dieser es abwehrte oder nicht. Die letzte halbe Minute brach an.
Der Anklagevertreter forderte den Sträfling auf, Rock und Weste abzulegen. Hatte er noch etwas zu sagen?
Der Scharfrichter trat heran. Kurz bevor er ihm eine schwarze Mütze über den Kopf zog, sah der Gefangene, wie der Vorhang beiseite glitt und die Fallschwertmaschine zeigte.
Die Gehilfen des Henkers schnallten ihn auf das senkrechte Brett. Es kippte, und der Körper rutschte vorwärts. Die Lunette, das Brett mit dem halbmondförmigen Ausschnitt, umschloss den Nacken.
Der Scharfrichter löste die Hebel, das Messer sauste herab, ein dumpfer Schlag – die Guillotine hatte ihr Werk getan.
Sodann wurde „den versammelten Zeugen durch Drehung des Fall-Bretts der vom Kopf getrennte Leichnam vom Vollstrecker vorgezeigt; der Leichnam wurde mit einem Tuche verhüllt, darauf der Vorhang vor der Maschine wieder herabgelassen“. Ein Gebet des Pastors beschloss die Prozedur.
Ein „Fuhrwerk zur Fortschaffung der Leiche“ stand auf dem Wilhadikirchhof bereit. Ein Anschlagzettel gab den Bürgern die Vollstreckung bekannt.

Hinrichtungsszene

 

Claus Möllers Gang in die Ewigkeit hatte 15 Minuten gedauert; für das Ende von Hermann Granz veranschlagte das Protokoll dreieinhalb Minuten vom Betreten des Hofes bis zum Abtrennen des Kopfes.
Im Fall Granz musste am Landgerichtsgebäude Vorsorge getroffen werden, „um das Publikum zu entfernen, welches den Garten zu betreten und über die Gefängnismauer zu sehen versuchen sollte“
Am 22. Februar 1892 wurde der 27-jährige Fabrikarbeiter Heinrich Andreas Ernst Hagemann aus Harburg wegen Mordes und versuchten Totschlags in drei Fällen, gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und einfacher Körperverletzung in einem Fall zum Tod und zu zehn Jahren Zuchthaus, sowie Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt.
Für die Exekution am Dienstag, 1. März, um acht Uhr morgens im Gefangenenhof des Landgerichts wurden Eintrittskarten ausgegeben an solche Personen, von denen angenommen wurde, „dass bei ihnen nicht das Motiv bloßer Neugier oder die Absicht obwalte, demnächst über die Hinrichtungen Mitteilungen in die Presse zu bringen zu lassen“.
Gleichwohl berichteten außer dem Lokalblatt das Berliner Tageblatt und Le Petit Marseillais aus Cannes; das Hamburger Echo glossierte noch im Juni den Fall, der sich für den neuen, erst 32 Jahre alten Bürgermeister Dr. jur. Christian Oppermann zu einer Staatsaffäre auswuchs.
Oppermann stammte aus Hannover und war Senator und Polizeidirektor in Osnabrück gewesen, wo er die Polizei reformierte. Gegenüber einem befreundeten Redakteur des Hannoverschen Courier Zeitungsredakteur hatte er die Panne bei der Hagemannschen Hinrichtung ausgeplaudert.

Bürgermeister Oppermann


„Zwischen das herabfallende Messer der Fallschwertmaschine und das Brett, welches über dem Halse des Delinquenten befestigt wird, hatte sich der Sicherungsstift, welcher zur Festlegung des zur Aushebung des Messers dienenden Hebels bestimmt ist, eingeklemmt. Durch die Klemmung hatte sich dem fallenden Messer ein Hemmnis entgegengestellt. In Folge dessen hatte das Messer nicht die vorschriftsmäßige Falltiefe, welche, um den Kopf vom Rumpf zu trennen, vorhanden sein muss, erreicht, sondern war etwa drei bis vier Zoll höher stehen geblieben. Ungeachtet dessen hatte das Messer, dessen Schneide nicht in einer waagerecht sondern schräg über dem unterliegenden Körper verlaufenden Linie schwebte, etwa drei Viertel bis vier Fünftel des Halses und Nackens des Delinquenten getrennt, so dass, wie mir der anwesende Gefängnisarzt, Herr Regierungs- und Medizinalrat Dr. med. Bohde versicherte, der Tod des Delinquenten auf der Stelle eingetreten war“
„(...) versuchte der Maschinist B. das Messer, augenscheinlich um dasselbe alsdann zum zweiten Mal herabfallen zu lassen, emporzuziehen. Zum Emporziehen dient ein Strick, welcher durch das Drehen einer an der Maschine befindlichen Kurbel auf die letztere aufgewickelt wird, und welches das am Ende befestigte Messer in demselben Verhältnis emporzieht, als die Umwicklung um und vom Ende um die Kurbelwalze stattfindet. In Folge der Klemmung, welche der zwischen dem Halsbrett und dem Messer festsitzenden Sicherungsstiftes bewirkte, und bei der großen Kraft, welche der Maschinist bei der Kurbeldrehung entfaltete, zerriss der Strick, und das Messer blieb zwischen dem Rumpf und dem Hals des Delinquenten sitzen. Nunmehr spielte sich eine Szene ab, welche dem Beobachter einen grauenhaften Anblick bot: Um die völlige Trennung des Kopfes von dem Rumpf herbeizuführen, rissen und zerrten die Scharfrichtergehilfen am Rumpfe. Einer derselben versuchte, indem er auf das Anschnallgestell stieg, noch einmal das Messer zu heben. Dies gelang auch jetzt nicht. In Folge dessen wurde das Zerren und Heben des Nackens des Delinquenten gegen das darüber befindliche Messer fortgesetzt, und wurde dann auch tatsächlich jetzt die völlige Trennung des Kopfes vom Rumpfe bewirkt.“